Abrechnungsmodus

Die Personzentrierte Psychotherapie kann trotz wissenschaftlicher Anerkennung noch nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Dies ist vor Jahren vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) der Krankenkassen leider verhindert worden.

Berufspolitisch setzen wir uns engagiert dafür ein, dass dieses wertvolle und heilsame Psychotherapieverfahren den hilfesuchenden Menschen als Kassenleistung zur Verfügung gestellt wird. Wer diesen Behandlungsansatz ausdrücklich wünscht, müsste dafür die Kosten selber tragen- ich orientiere mich bei der Honorarvereinbarung an den jeweils üblichen Kassenleistungen.

 

Die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die ich von 1999 bis 2004 mit der Kassenärztlichen Vereinigung direkt abrechnen konnte, rechne ich seitdem im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens ab.

Hier gilt es stets verwaltungstechnische Hürden, die die gesetzlichen Krankenversicherungen aufgebaut haben, zu überwinden - für seelisch sehr belastete Menschen ist dies in der Regel zu mühsam.